Dichtheitsprüfungen von Wärme- und Kälteanlagen. Seit 01.01.2015
erfolgt
die Berechnung gemäß EU-VO 517/2014 der Intervalle nach
dem
CO2-Äquivalent des Kältemittels in der Anlage.
Durch das Europäische Parlament wurden verschiedene Verord-
nungen zur Sicher-stellung der Dichtheit von stationären Wärmepumpen, Kälte- und Klimaanlagen erlassen.
Der Anlagenbetreiber ist somit verpflichtet, die Dichtheit der Systeme sicherzustellen.
Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von
bis zu 50.000 EUR.
Prüfungen Ihrer elektrischen Anlagen
Wiederholungsprüfungen gemäß DGUV V3 (DIN VDE 0701-702:2008-06)